Toskana Holiday GmbH
Die Italien-Spezialisten

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Willkommen in unserem Cuendet Online-Katalog!
Toskana Holiday GmbH
Ferienwohnungen und Ferienhäuser
in Italien, Spanien, Frankreich u. Portugal
allg. Mietbedingungen  - Sicherungsschein
CUENDET & CIE SPA - Tour-Operator - Genehmigung der Provinz Siena - Nr. 0048 - prot. 01125, L.R.T. 51/1986

1) ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG
Mit der Anmeldung bietet uns der Kunde den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er ausdrücklich eine entsprechende gesonderte Erklärung abgegeben hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Der Kunde erhält eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklärt; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen dem Kunden und uns vor.

2) LEISTUNGEN
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in den Web-Seiten und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Buchungsbestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Sonderwünsche oder mündliche Vereinbarungen werden erst durch die ausdrückliche Bestätigung von CUENDET wirksam. CUENDET & CIE SPA Italien behält sich vor Vertragsabschluss vor, aus sachlich berechtigten Gründen eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die CUENDET & CIE SPA Italien den Reisenden rechtzeitig informiert.

3) LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Änderungen einzelner Leistungen in Abweichung vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von CUENDET & CIE SPA Italien nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Ferien nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die Leistungen mit Mängeln behaftet sind. CUENDET & CIE SPA Italien wird den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Es bleibt vorbehalten, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Änderung der für den Ferienaufenthalt geltenden Wechselkurse (nicht für die Länder, die den Euro als Währungseinheit eingeführt haben) in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung auf den Gesamtpreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird CUENDET & CIE SPA Italien den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Vertragsleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder statt dessen die Vermittlung eines gleichwertigen Objekts zu verlangen, sofern CUENDET & CIE SPA Italien in der Lage ist, dem Reisenden ein solches ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reisende muss diese Rechte unverzüglich nach der Benachrichtigung gegenüber CUENDET & CIE SPA Italien geltend machen.

4) NEBENKOSTEN
Der Rechtssprechung des BGH (Bundesgerichtshof) folgend, sind feste Nebenkosten, die auf jeden Fall gezahlt werden müssen, im Reisepreis eingeschlossen. Variable Nebenkosten, die von der Zahl der reisenden Personen (z.B. Reinigung) oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Strom, Gas, Heizung) sowie eventuelle zusätzliche Dienstleistungen werden je nach Inanspruchnahme vor Ort an den Vermieter, Schlüsselhalter oder örtlichen Leistungsträger gezahlt.

5) MINDESTAUFENTHALTSDAUER - PREISE
Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt im allgemeinen eine Woche (Samstag bis Samstag), sofern nicht anders in der Unterkunftsbeschreibung angegeben. In bestimmten Fällen behält sich CUENDET & CIE SPA Italien das Recht vor, für Juli und August ausschließlich Buchungen von mindestens 2 Wochen zu akzeptieren. Die Unterkünfte mit dem Symbol sehen das ganze Jahr über eine Mindestaufenthaltsdauer von zwei Wochen vor. In Einzelfällen kann der Eigentümer die Zahlung einer Extrareinigung verlangen, wenn er eine Buchung von einer Woche akzeptiert (die normalerweise nicht vorgesehen ist). CUENDET behält sich das Recht vor, dem Kunden diesen Betrag zu belasten, nachdem er ihm dies bei der Buchung mitgeteilt hat. Die Reisepreise verstehen sich pro Mietobjekt und Woche, und sie richten sich nach den verschiedenen, in den Web-Seiten angegebenen Reisezeiten. CUENDET behält sich das Recht vor, bei bedeutenden Wechselschwankungen (nicht bei Ländern mit EURO-Adhäsion), die in den Web-Seiten angegebenen Preise zu ändern.

6) ZAHLUNGEN – MIETGUTSCHEIN
1. Prinzipiell leistet der Reisende bei Vertragsschluss eine Anzahlung. Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i. S. v. § 651 k Abs. 3 erfolgen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2. Für Buchungen von Ferienhäusern und -wohnungen zahlt der Reisende an die CUENDET-GESCHÄFTSSTELLE oder an das VERTRAGSREISEBÜRO eine Anzahlung von 25% des Reisepreises. Die Restzahlung muss wie folgt geleistet werden:
ITALIEN/KROATIEN/GRIECHENLAND: mindestens 42 Tage vor Beginn des Aufenthaltes.
FRANKREICH/SPANIEN/PORTUGAL: mindestens 56 Tage vor Beginn des Aufenthaltes.
Der Kunde erhält den Mietgutschein, sobald CUENDET & CIE SPA Italien die Gesamtzahlung erhalten hat. Bei Buchungen, die weniger als 42 oder 56 Tage (je nach Bestimmungsort) vor Beginn der Reise getätigt werden, muss der Reisende sofort den gesamten Reisepreis bezahlen.

7) VERSICHERUNGEN
CUENDET & CIE SPA verfügt über alle obligatorischen Versicherungen, die von der EU vorgeschrieben sind und von den verschiedenen Mitgliedsstaaten sowie von der italienischen Gesetzgebung und der Region Toskana anerkannt wurden und den Bereich des Tourismus betreffen (Geschäftsrisiken, Absicherung gegen Bankrott, Zahlungsunfähigkeit, Schadensfälle am Kunden usw.). Außerdem werden nicht obligatorische Versicherungspolicen zugunsten der Kunden zur Absicherung verschiedener Risiken angeboten. Um detailliertere Informationen zu erhalten, bitten wir den Reisenden, den “Sicherungsschein” bei der Buchung zu anzufordern.

8) ZEITPUNKT DER AN- UND ABREISE
Sofern in der Beschreibung nicht anders vermerkt wird, muss der Reisende die folgenden Ankunfts- und Abreisezeiten (samstags) einhalten:
Italien/Kroatien: Ankunft: 17.00 - 20.00 Uhr.
Griechenland: Ankunft: 14.00 - 21.00 Uhr.
Frankreich/Spanien/Portugal: 17.00 - 21.00 Uhr. Für diese zuletzt genannten Länder muss die genaue Ankunftszeit der CUENDET ausdrücklich bei der Buchung (oder zu einem späteren Zeitpunkt) mitgeteilt werden, damit sich der Eigentümer oder dessen Stellvertreter bei der Ankunft vor Ort sein kann (bei Ausbleiben dieser Mitteilung wir dem Eigentümer die folgende Ankunftszeit mitgeteilt: 18.30 Uhr). Der Eigentümer oder dessen Stellvertreter wird ab der vom Kunden angegebenen Ankunftszeit eine Stunde lang und nicht länger auf den Kunden warten.
Abreisezeit (für alle Bestimmungsorte): 8.00 - 10.00 Uhr.
Jede Änderung des Datums und/oder der Uhrzeit der Ankunft muss CUENDET & CIE SPA Italien mindestens 3 Tage vorher mitgeteilt werden und von dieser bewilligt werden. Im Falle einer unvorhersehbaren Verspätung am Ankunftstag ist der Reisende verpflichtet, den CUENDET & CIE SPA Italien-Kundendienst (16.00-20.00 Uhr) anzurufen: Tel. ++39-0577-576310 (Ostern-Oktober). Falls der Eigentümer oder dessen Stellvertreter nicht erreichbar ist und man ihm eine eventuelle Verspätung nicht mitteilen kann, falls die Verspätung nicht vorzeitig angekündigt wurde, oder der Eigentümer keine verspätete Ankunft akzeptieren kann, muss der Reisende die Hotel-Übernachtungskosten selbst übernehmen. Wird der Eigentümer oder dessen Stellvertreter zu einer unvorhergesehenen Fahrt veranlasst, kann er vom Reisenden Kostenerstattung verlangen.

9) HINWEISE BEI ANKUNFT
Bei Ankunft muss der Reisende dem Eigentümer oder dessen Vertreter Mietgutschein und Pass bzw. Personalausweis zur gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung vorlegen.

10) KAUTION
Der Reisende muss bei Schlüsselübergabe die Kaution bar in EURO gemäss der Web-Seiten oder der Unterkunftsbeschreibung beim Eigentümer oder dessen Vertreter hinterlegen. Diese Kaution wird am Abfahrtstag abzüglich evtl. entstandener Schäden im Haus und evtl. Nebenkosten, die nicht im Reisepreis inbegriffen sind, zurückerstattet. Der Eigentümer oder sein Stellvertreter ist berechtigt, dem Reisenden, der die Kaution nicht hinterlegt, den Zutritt zum Haus zu verwehren. Bei einer vorzeitigen Abreise des Reisenden ist der Eigentümer oder dessen Vertreter berechtigt, die Kaution (abzüglich evtl. Schäden und zusätzl. Ausgaben) erst nach Kontrolle der Unterkunft und innerhalb eines Monats nach Abreise per Post zurück zu erstatten. Sofern in den Web-Seiten oder der Unterkunftsbeschreibung nicht angegeben, wird keine Kaution verlangt. Der Kunde ist jedoch für eventuelle Verluste oder Schäden am Haus oder an dessen Inhalt verantwortlich. Im Schadensfalle behält CUENDET sich das Recht vor, dem Kunden den entsprechenden Betrag zu belasten. CUENDET dekliniert jegliche Verantwortung im Falle von die Kaution betreffenden Streitfragen zwischen Eigentümer und Kunden.

11) PERSONENZAHL - AUSTAUSCH VON PERSONEN - HAUSTIERE
Nur die auf dem Buchungsformular aufgeführten Personen, die ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden angemeldet wurden, dürfen die Unterkunft bewohnen. Die Anzahl dieser Personen (Erwachsene und Kinder) darf die Zahl der in den Web-Seiten angegebenen maximalen Schlafplätze nicht überschreiten; ausgenommen (nur für Italien) Kleinkinder bis 2 Jahre, für die ein Kinderbett und Wäsche mitgebracht werden müssen. Evtl. Ausnahmen sind in den Web-Seiten oder in der Unterkunftsbeschreibung angegeben. Jeder Austausch von Personen während des Aufenthalts ist ausdrücklich untersagt, falls er nicht vorher mit CUENDET & Cie SPA Italien vereinbart wurde.
Haustiere sind in den mit den Symbolen gekennzeichneten Unterkünften gestattet.
Italien, Griechenland und Kroatien: die Reisenden sind verpflichtet, bei der Buchung eventuelle Haustiere (Anzahl und Größe) anzugeben. Die eventuell anfallenden Kosten sind in der Unterkunftsbeschreibung angegeben.
Frankreich, Spanien, Portugal: nur ein kleines oder mittelgroßes Haustier darf in den Unterkünften mit dem Symbol ¢ gehalten werden (mit vorheriger Anfrage bei CUENDET und Erlaubnis des Eigentümers). In diesem Fall wird dem Kunden der Betrag von Euro 37,- /SFr 50,-/UKL 20,-/US$ pro Woche berechnet, die zusammen mit dem Restbetrag bezahlt werden. Die Reisenden sind ebenfalls verpflichtet, die eventuell mitreisenden Haustiere in gemeinschaftlichen Räumen bzw. Einrichtungen (Aufenthaltsräume, Poolbereich etc…) zu beaufsichtigen.


12) ORDNUNG - REINIGUNG - INSTANDHALTUNG - HEIZUNG
Die Unterkünfte werden sauber und ordentlich übergeben. Die Gäste müssen den Betrag der Unterkunftsreinigung (sofern in den Web-Seiten oder in der Unterkunftsbeschreibung angegeben) in EURO an den Eigentümer oder dessen Stellvertreter bezahlen. Dieser Betrag betrifft nicht die Reinigung der Kochnische/Küche und das Wegbringen des Mülls, wofür die Gäste zuständig sind. Falls diese Bedingungen nicht respektiert werden, kann der Eigentümer oder sein Stellvertreter zusätzliche, auch höhere als die ursprünglich veranschlagten Kosten verrechnen.
Sollten keine Kosten für die Reinigung angegeben sein, ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, die Unterkunft sauber und ordentlich zu verlassen. Wird die Unterkunft nicht dementsprechend übergeben, muss der Kunde die Kosten für eine Reinigung direkt an den Eigentümer oder dessen Stellvertreter bezahlen. Sollte dies nicht erfolgen, behält sich CUENDET das Recht vor, diesen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anforderung des Eigentümers dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Heizung: ITALIEN: Der Heizungsgebrauch (Zeitraum der Inbetriebnahme, Uhrzeit des An- und Abschaltens, Höchsttemperatur) ist durch die z. Z. in Italien gültigen Gesetze geregelt. Im allgemeinen kann man davon ausgehen, dass die Heizungen nur von November bis April in Betrieb sind und dass die Mietobjekte in den restlichen Monaten nicht beheizt werden können. Heizkosten, die gemäss gültiger Preisliste bereits im Mietpreis inbegriffen sind, sind ebenfalls an diese zeitlichen Begrenzungen gebunden. FRANKREICH: Sofern nicht anders in der Unterkunftsbeschreibung oder den Web-Seiten angegeben, sind die Heizkosten in den folgenden Zeiträumen im Preis inbegriffen: 01.01-22.05. und 25.09.-31.12.; in allen Unterkünften in Frankreich mit den Saison-Unterteilungen A,B,C,D,E,F,G,H,I,L und den Unterkünften in Griechenland sind die Heizkosten in den folgenden Zeiträumen im Preis inbegriffen: 01.01.-30.04. und 01.11.-31.12. SPANIEN/PORTUGAL: die Heizkosten sind vom 01.01.-01.04. und vom 01.10.-31.12. im Preis inbegriffen. KROATIEN: die Heizung, sofern vorgesehen, ist immer nach Verbrauch vor Ort zu bezahlen.
Die Heizkosten, sofern sie nach Verbrauch berechnet werden, müssen direkt vor Ort beim Eigentümer oder dessen Stellvertreter vor der Abreise bezahlt werden. Erfolgt dies nicht, berechnet CUENDET dem Kunden außer den o.g. Kosten Euro 11,-/SFr 15,-/UKL 5,-/US$ 15 Bearbeitungsspesen.

13) ÄUSSERE INSTANDHALTUNG
Falls notwendig, haben der Eigentümer oder sein Stellvertreter Zutrittsrecht, um notwendige Instandhaltungsarbeiten (Garten, Schwimmbad etc... ) durchzuführen.

14) ÄNDERUNGEN
Nach Vertragsabschluss sind Umbuchungen auf ein anderes Mietobjekt und/oder Änderungen des Mietzeitraums nicht möglich. Für jede Änderung der Buchung, oder wenn der Kunde seine Buchung an andere Personen übertragen möchte, sofern sich Unterkunft und Mietzeitraum nicht verändern, wird dem Kunden folgender Betrag in Rechnung gestellt: ITALIEN/KROATIEN/GRIECHENLAND: Euro 24,-/SFr 36,-/UKL 15,-/US$ 35,-; FRANKREICH/SPANIEN/PORTUGAL: Euro 62,-/SFr 80,-/UKL 30,-/US$ 80,-.
CUENDET behält sich das Recht vor, dem Kunden jegliche zusätzliche Kosten, die die Buchung betreffen, zu berechnen.
Bis zum Beginn der Reise kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. CUENDET & CIE SPA Italien kann dem Eintritt dieser Person widersprechen, wenn sie den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende CUENDET & CIE SPA Italien gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

15) ANNULLIERUNGEN
Vor Beginn der Reise kann der Kunde jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich gegenüber CUENDET & Cie SPA Italien erklärt werden. Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtantreten der Reise kann CUENDET & CIE SPA Italien einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
Die pauschalen Rücktrittsgebühren für von CUENDET & Cie SPA Italien vermittelte Ferienunterkünfte sind wie folgt gestaffelt:
Rücktritt bis 75 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 15% des Mietpreises; Rücktritt zwischen 74 und 43 Tagen vor Beginn des Aufenthaltes: 25 % des Mietpreises; Rücktritt von 42. bis 30. Tagen vor Beginn des Aufenthaltes: 50% des Mietpreises; Rücktritt ab dem 29. bis zum 1. Tag vor Beginn des Aufenthaltes: 90% des Mietpreises; am Tag der Ankunft oder bei Nichterscheinen (NO SHOW): 100% des Mietpreises.
Eine Rücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten.

16) HAFTUNG
Jede Unterkunft wurde von CUENDET & CIE SPA Italien besichtigt und überprüft. Die Beschreibungen in den Web-Seiten sind korrekt und guten Gewissens erstellt. CUENDET haftet im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für
1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Web-Seiten angegebenen Reiseleistungen, sofern CUENDET & CIE SPA nicht gemäss Ziffer 2. vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Bei auftretenden Leistungsstörungen, die mit dem gemieteten Objekt in Zusammenhang stehen, ist der Reisende verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, CUENDET & CIE SPA Italien seine Beanstandungen noch am Ankunftstag (Kundendienst: Ostern-Oktober, samstags 16-20 Uhr, Telefon: 0577/576310), spätestens am darauffolgenden Montag (Bürozeiten: 8.45–13 Uhr, 13.45-17.30 Uhr) telefonisch, per Fax (0577/301149) oder E-Mail (customerservice@cuendet.com) mitzuteilen. Der Reisende verpflichtet sich, CUENDET & CIE SPA die für den Versuch einer Abhilfe erforderliche Zeit einzuräumen. Kommt der Reisende seinen gesetzlichen Mitwirkungs- und Anzeigepflichten nicht nach, sind evtl. Ansprüche auf Preisminderung oder Schadensersatz ausgeschlossen.

17) BESCHRÄNKUNGEN DER HAFTUNG
Die vertragliche Haftung von CUENDET für Nicht-Körper-Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
1. soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit CUENDET & CIE SPA Italien für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt 4.100 Euro. Liegt der Reisepreis über 1.366,66 Euro ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Ein Schadensersatzanspruch gegen CUENDET & CIE SPA Italien ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von CUENDET & CIE SPA Italien zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen CUENDET & CIE SPA Italien nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

18) RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH CUENDET & CIE SPA Italien
CUENDET & CIE SPA Italien kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende den Ferienaufenthalt ungeachtet einer Abmahnung durch CUENDET & CIE SPA Italien nachhaltig stört oder er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt CUENDET & CIE SPA Italien, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

19) AUFHEBUNG DES VERTRAGS WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Bei Kündigung durch CUENDET & CIE SPA Italien vor Reisebeginn ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CUENDET & CIE SPA Italien in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Wird die Reise abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

20) AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber CUENDET & CIE SPA Italien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren in 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und CUENDET & CIE SPA Italien Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder CUENDET & CIE SPA Italien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung trifft frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

21) SONSTIGE BESTIMMUNGEN UND HINWEISE
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, unwirksam werden oder eine nicht beabsichtigte Regelungslücke aufweisen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

SICHERUNGSSCHEIN

Der nachstehend abgedruckte Text ist die getreue Übersetzung eines Auszugs der wichtigsten Paragraphen der Versicherungspolice Nr. 207.523038.85, Nr. 207.713063.78 und Nr. 207.710105.06 die die Firma Cuendet & Cie spa mit der La Fondiaria Assicurazioni spa (führende italienische Versicherungsgesellschaft) in Florenz, Via L. Il Magnifico 1, abgeschlossen hat, gemäss der italienischen Gesetzgebung und den Vorschriften der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in Bezug auf die Sicherheitsgarantie für die Kunden/Touristen und des regionalen Gesetzes Nr. 16 vom 8.2.94.

1. Garantiefonds
Der Artikel 21 des Gesetzesdekrets 111/1995 führt “beim Präsidium des Ministerialrats, Verzeichnis 43, bezüglich der Ausgaben für Tourismus, einen nationalen Garantiefonds ein, der im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs von Seiten des Verkäufers oder Organisators, die Rückerstattung des überwiesenen Preises an den Verbraucher und die Heimreise bei Auslandsreisen erlaubt. Er bietet außerdem sofort verfügbare finanzielle Mittel bei Zwangsrückreisen, in Notfallsituationen, von Touristen aus nicht der EG angehörigen Ländern, seien sie dem Organisator zuzuschreiben oder nicht.”

2. Police Nr. 207.523038.85
Versicherung für die gesetzlich vorgesehene Haftpflicht
Versicherter:
CUENDET & Cie spa, Strada di Strove, 17 - Monteriggioni (SI)
Steuernummer: 00124120528, Vertragsdauer: vom 21.07.94 bis 31.12.2004 (10 Jahre + 163 Tage)
Beschreibung des Risikos:
Die Versicherung umfasst die gesetzlich vorgesehene Haftpflicht des Versicherten in seiner Eigenschaft als: Reisebürobetrieb für die Organisation und Vermittlung von Reisen und Aufenthalten, mit Sitz in Monteriggioni - Strada di Strove, 17.
Gewährleistungen und Garantiehöchstgrenze:
Die Versicherung gilt bis zu einem Gesamthöchstbetrag für Kapital, Zinsen und Spesen von:

Höchstbetrag pro Schadensfall: Euro 1.549.370.=
Höchstbetrag pro Person: Euro 1.549.370.=
Höchstbetrag für Sach- und Tierschäden: Euro 1.549.370.=
(auch wenn sie mehreren Personen angehören)

Versicherungsobjekt:
Die Versicherung umfasst die dem Versicherten auferlegte Haftpflicht:
- gemäss der C.C.V. (Internationales Abkommen für den Reisevertrag), die in Italien mit dem Gesetz Nr. 1084 vom 27.12.1977 ratifiziert wurde; - sowie gemäss der EG-Richtlinie 90/314, so wie sie vom Gesetz der Region Toskana Nr. 16 vom 8.2.94 aufgenommen wurde, für unabsichtlich verursachte Schäden und Vermögensverluste an Dritten, Kunden inbegriffen. Vermögensschäden infolge von Tod, Körper-, Sach- oder Tierschäden sind nicht durch diese Police gedeckt.
Territorialer Versicherungsumfang:
In Abweichung von Art. 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt die Versicherung für die ganze Welt.

3. Police Nr. 207.713063.78
3.1. Am Ferienobjekt entstandene Schäden:
Unsere Kunden könnten unabsichtlich Schäden am Haus ihres Gastgebers und dem dazugehörigen Garten verursachen sowie an den Geräten und Anlagen. Die Versicherung erstattet dem Besitzer den Schaden (ausgenommen an Möbeln und Hausrat) (Selbstbehalt Euro 258 zu Lasten des Urlaubers).

Höchstbetrag für jeden Schadensfall: Euro 516.457.=
Höchstbetrag für jede Person: Euro 154.937.=
Höchstbetrag für Sach- und Tierschäden: Euro 51.646.=
(auch wenn sie mehreren Personen angehören)

3.2. An Möbeln und Hausrat des gemieteten Hauses entstandene Schäden:
Die Versicherung erstattet dem Besitzer diese Schäden bis zu einem Maximalbetrag von Euro 5.165 pro Schadensfall (Selbstbehalt Euro 258 zu Lasten des Urlaubers).

4. Police Nr. 207.710105.06
Dem Urlauber gegenüber verursachte Schäden:
Es könnten Schäden den Kunden gegenüber entstehen, die unabsichtlich vom Besitzer des Ferienobjektes in Bezug auf die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Gärten sowie allgemein im Hausinneren verursacht werden:

Höchstbetrag für jeden Schadensfall: Euro 1.549.370.=
Höchstbetrag für jede Person: Euro 516.457.=
für Sach- und Tierschäden: Euro 154.937.=
(auch wenn sie mehreren Personen angehören)

Die Policen Nr. 2, 3 und 4 sehen für die Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit vor, nach Abschluss des Schadensfalles den Vertrag zu kündigen.

Im Streitfall gelten ausschließlich die vollständigen Texte der obengenannten Versicherungspolicen.

 

Kundenservice und Buchungsbüro Toskana:

Toskana Holiday GmbH
Via di Bugiano 2
I-52048 Monte S. Savino (Arezzo)

Telefon: +39 0575-810722
Telefax: +39 0575-816869
E-Mail: office@toskana-holiday.de

Firmensitz:

Toskana Holiday GmbH
Tannenbergstraße 15b
D-23617 Stockelsdorf (Lübeck)

Telefon: +49 (0)451-4799805
Telefax: +49 (0)451-4
799817

Internet:  www.cuendet-villen.de   -  www.toskana-holiday.de  -  www.elba-holiday.de